Aufgrund der aktuell stark ansteigenden Infektionszahlen durch das neuartige Coronavirus gilt für die Kliniken unseres Klinikverbundes ab 10. April 2021 ein allgemeines Besuchsverbot!
Damit folgen die Kliniken den Vorgaben der Politik: Seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gelten im Rahmen der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für unsere Kliniken spezielle Besuchsregelungen.
Der Schutz unserer Patienten vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus hat für den Klinikverbund Allgäu oberste Priorität. Ebenso sollen mit dieser Maßnahme die Klinikmitarbeiter selbst vor Infektionen geschützt werden, da sie für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung in unserer Region unerlässlich sind. Wir bitten alle Angehörigen und die Patienten um Ihr Verständnis.
Es gelten nachfolgende Ausnahmen:
- Ein Elternteil von minderjährigen Patienten, die sich aktuell in Behandlung befinden.
- Besuche bei Patienten unserer Palliativstation.
- Begleitung von Patienten, mit denen aufgrund einer entsprechenden Erkrankung (wie z.B. Demenz) eine Kommunikation erschwert oder nicht möglich ist.
- Sonstige therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche, die vorab mit dem zuständigen Arzt abgesprochen wurden.
- Geburt eines Kindes: Anwesenheit des Vaters oder einer sonstigen engen Bezugsperson. Bitte beachten Sie die speziellen Besuchsregelungen der Wöchnerinnenstation
Der Zugang zu den Kliniken ist an allen Standorten nur über die Haupteingänge möglich.
Weiterhin gilt eine generelle FFP2-Masken-Pflicht für alle Besucher, Begleitpersonen und ambulante Patienten der Kliniken. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Hier reicht ein üblicher Mund-Nasen-Schutz.