Medizinproduktesicherheit im Klinikverbund Allgäu

Gemäß § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) muss jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit benennen. Die Beauftragten nehmen folgende Aufgaben wahr:

  • Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen.
  • Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber.
  • Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Medizinproduktehersteller in den Gesundheitseinrichtungen.
     
Porträt von Anton Probst, Beauftragter für Medizinproduktesicherheit.
Anton Probst
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

für die Kliniken Mindelheim und Ottobeuren

Portrait Sabine Dobrawa
Sabine Dobrawa
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit

für die Geriatrie-Kliniken Sonthofen

Jeannine Hsain
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit

für die Kliniken Kempten, Immenstadt und Oberstdorf

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