Spezialisierte ambulante Palliativversorgung SAPV
Viele Schwerkranke möchten so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) setzt sich dafür ein, diesen Wunsch nach Möglichkeit zu erfüllen. Wir beraten und begleiten Menschen, die an einer unheilbaren und fortgeschrittenen (Tumor-)Erkrankung leiden, um den Verbleib in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Hausärzten, Fachärzten, den Pflegediensten, den Hospizvereinen sowie anderen Hilfsangeboten, versuchen wir, belastende Symptome beim Patienten zu lindern.
So soll die bestmögliche Lebensqualität und Selbstbestimmung der Erkrankten und ihrer Familien im heimischen Umfeld erhalten, gefördert und verbessert werden. Die ambulante Palliativversorgung Kempten-Oberallgäu übernimmt die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) für die Bewohner unserer Region.
Wer hat Anspruch auf SAPV?
- Menschen mit einer unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung, die schwere Symptome verursacht
- Für die SAPV wird eine ärztliche Verordnung (Muster 63) benötigt, die der Haus- oder Facharzt ausstellt. Bei der Entlassung aus einem Krankenhaus kann dies auch der Stationsarzt übernehmen. Nach Genehmigung tragen die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen die Kosten. Eine Zuzahlung des Patienten ist nicht erforderlich.