Besuchsverbot an den Kliniken Mindelheim und Ottobeuren ab 4. November

Ausnahmen für die Begleitung von Sterbenden sowie Geburten und begründete Einzelfälle.

Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie mit zunehmenden Inzidenzwerten und Krank-heits- bzw. Quarantänefällen bei unseren Mitarbeitern, veranlasst uns ab Donnerstag, den 04.11.2021, erneut ein generelles Besuchsverbot für die Kliniken in Mindelheim und Ottobeuren auszusprechen.

Ausnahmen vom Besuchsverbot gelten unter Anwendung der 3-G- Regelung selbstverständlich auch diesmal

  • für die Begleitung von Sterbenden sowie Geburten und
  • für, von den abteilungsverantwortlichen Ärzten freigegebene, begründete Einzelfälle.

Des Weiteren ist zu beachten, dass

  • die Anzahl der genehmigten Besucher pro Patient möglichst klein gehalten wird und
  • Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind und aufgrund von Ausnahmen die Kliniken betreten dürfen, ein offiziell anerkanntes und bestätigtes, negatives Test-Ergebnis nachweisen müssen (Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden, wobei diese nur in Ausnahmefällen in den Kliniken durchgeführt werden können; PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).

Wir bitten alle Patienten und genehmigten Besucher konsequent Maske tragen.
Diese Regelungen soll sowohl dem Schutz der Patienten als auch der Mitarbeiter dienen.

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