Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie mit zunehmenden Inzidenzwerten und Krank-heits- bzw. Quarantänefällen bei unseren Mitarbeitern, veranlasst uns ab Donnerstag, den 04.11.2021, erneut ein generelles Besuchsverbot für die Kliniken in Mindelheim und Ottobeuren auszusprechen.
Ausnahmen vom Besuchsverbot gelten unter Anwendung der 3-G- Regelung selbstverständlich auch diesmal
- für die Begleitung von Sterbenden sowie Geburten und
- für, von den abteilungsverantwortlichen Ärzten freigegebene, begründete Einzelfälle.
Des Weiteren ist zu beachten, dass
- die Anzahl der genehmigten Besucher pro Patient möglichst klein gehalten wird und
- Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind und aufgrund von Ausnahmen die Kliniken betreten dürfen, ein offiziell anerkanntes und bestätigtes, negatives Test-Ergebnis nachweisen müssen (Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden, wobei diese nur in Ausnahmefällen in den Kliniken durchgeführt werden können; PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
Wir bitten alle Patienten und genehmigten Besucher konsequent Maske tragen.
Diese Regelungen soll sowohl dem Schutz der Patienten als auch der Mitarbeiter dienen.