Aufgrund der aktuell stark ansteigenden Infektionszahlen gilt für die Kliniken des Klinikverbundes ab 04. November 2021 ein Besuchsverbot mit Ausnahmeregelungen:
- Ausgenommen vom Besuchsverbot sind folgende Personen/Bereiche:
- Begleitung von minderjährigen Patienten, die sich aktuell in Behandlung befinden, durch ein Elternteil.
- Begleitung von Patienten unserer Palliativstation und in Sterbesituationen.
- Begleitung von Patienten, mit denen aufgrund einer entsprechenden Erkrankung (wie z.B. Demenz) eine Kommunikation erschwert oder nicht möglich ist.
- Sonstige therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche, die vorab mit dem zuständigen Arzt abgesprochen wurden.
- Geburt eines Kindes: Anwesenheit des Vaters oder einer sonstigen engen Bezugsperson. Bitte beachten Sie die speziellen Besuchsregelungen der Wöchnerinnenstation.
Für alle Ausnahmen gilt weiterhin die 3G-Regelung, d.h. diese Personen füllen weiterhin unseren Selbstauskunftsbogen (der sich nicht verändern wird) aus und zeigen eines der 3 nachfolgenden Dokumente vor:
- Impf-Nachweis
- Genesenen-Nachweis
- ein negatives Testergebnis
- einer offiziellen Teststelle (Antigen-Schnelltest) à Gültigkeit 24 Stunden
- einen PCR-Test à Gültigkeit v48 Stunden
- keine Selbsttests
Die generelle Maskenpflicht besteht weiterhin.