Besuchsverbot ab 4. November an den Kliniken Mindelheim, Ottobeuren, Kempten, Immenstadt, Oberstdorf und den Geriatrie-Kliniken Sonthofen

Ausnahmen für die Begleitung von Sterbenden sowie Geburten und begründete Einzelfälle – 3G-Regelung und Maskenpflicht

Aufgrund der aktuell stark ansteigenden Infektionszahlen gilt für die Kliniken des Klinikverbundes ab 04. November 2021 ein Besuchsverbot mit Ausnahmeregelungen:

  • Ausgenommen vom Besuchsverbot sind folgende Personen/Bereiche:
  • Begleitung von minderjährigen Patienten, die sich aktuell in Behandlung befinden, durch ein Elternteil.
  • Begleitung von Patienten unserer Palliativstation und in Sterbesituationen.
  • Begleitung von Patienten, mit denen aufgrund einer entsprechenden Erkrankung (wie z.B. Demenz) eine Kommunikation erschwert oder nicht möglich ist.
  • Sonstige therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche, die vorab mit dem zuständigen Arzt abgesprochen wurden.
  • Geburt eines Kindes: Anwesenheit des Vaters oder einer sonstigen engen Bezugsperson. Bitte beachten Sie die speziellen Besuchsregelungen der Wöchnerinnenstation.

 
Für alle Ausnahmen gilt weiterhin die 3G-Regelung, d.h. diese Personen füllen weiterhin unseren Selbstauskunftsbogen (der sich nicht verändern wird) aus und zeigen eines der 3 nachfolgenden Dokumente vor:

  • Impf-Nachweis
  • Genesenen-Nachweis
  • ein negatives Testergebnis
    - einer offiziellen Teststelle (Antigen-Schnelltest) à Gültigkeit 24 Stunden
    - einen PCR-Test à Gültigkeit v48 Stunden
    - keine Selbsttests

Die generelle Maskenpflicht besteht weiterhin.

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