Gürtelrose. Was tun, wenn der Schmerz bleibt?

Patientenvortrag an der Klinik Ottobeuren

Gürtelrose (Herpes Zoster) wird durch das Varizella-Zoster-Virus verursacht, das nach einer Windpockeninfektion im Körper verbleibt und später reaktiviert werden kann. Sie äußert sich durch einen schmerzhaften Hautausschlag mit Bläschen, meist einseitig am Rumpf oder Gesicht. Mögliche Komplikationen sind anhaltende Nervenschmerzen. Die Krankheit ist ansteckend für Menschen ohne Windpockenimmunität.

Aber was kann man tun, wenn man eine Gürtelrose bekommt? Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es, wenn die Schmerzen durch die Gürtelrose bleiben und nicht verschwinden?

Mit diesen und weiteren relevanten Fragen beschäftigt sich Frau Dr. Sandra Hamerich, Ärztliche Leiterin der Schmerzambulanz an der Klinik Ottobeuren, in ihrem Vortrag „Gürtelrose. Was tun, wenn der Schmerz bleibt?“.

Dazu lädt Sie der Klinikverbund Allgäu herzlich am Mittwoch, den 12.03.2025 um 19:00 Uhr, in das Café Otto (Cafeteria der Klinik Ottobeuren) in Ottobeuren, ein.

Der Vortrag findet im Rahmen der Patienten-Vortragsreihe „Allgäuer Gesundheit im Gespräch“ des Klinikverbunds Allgäu statt.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Der Eintritt ist frei!

Dr. Sandra Hamerich

Sie sind an einer Mitarbeit interessiert?

BEWERBEN SIE SICH HIER!

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.